AGB - TriOS Mess- und Datentechnik

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines – Geltungsbereich
Für alle Lieferungen und Leistungen der TriOS GmbH gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen in ihrer jeweils neusten Fassung. Diese Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte. Einkaufsbedingungen des Kunden werden hiermit ausdrücklich widersprochen. Abweichende Vereinbarungen zu den vorliegenden Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten ausschließlich dann, wenn sie von uns als Zusatz zu diesen Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen ausdrücklich bestätigt wurden. Dies gilt auch dann, wenn wir in Kenntnis etwaiger abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung vorbehaltlos ausführen. Der Besteller ermächtigt den Lieferanten unter Verzicht auf eine Mitteilung, personenbezogene Daten im Rahmen der Zulässigkeit etwa anwendbarer Datenschutzgesetze und soweit für die Durchführung des Liefervertrags notwendig zu verarbeiten und den mit der Durchführung des Liefervertrags beim Lieferanten befassten Personen zu übermitteln.

2. Preise und Zahlungsbedingungen
Die Preise gelten mangels besonderer schriftlicher Vereinbarungen ab Werk als Euro-Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer in ihrer jeweiligen Höhe. Falls nicht anders vereinbart, gilt außerhalb der EU die Zahlungsmethode Vorkasse. Innerhalb der EU sind Zahlungen innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zu leisten. Individuelle Vereinbarungen sind vorbehalten.  Dies gilt für Neugeräte als auch für Reparaturen. Bei Änderungswünschen des Bestellers nach Absendung der Auftragsbestätigung, behalten wir uns vor, eventuell entstandene Mehrkosten in Rechnung zu stellen. Bei verspäteter Zahlung berechnen wir nach der 2. Mahnung Fälligkeitszinsen in Höhe von 8 % - Punkten über dem Basiszinssatz. Bei Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Kunden, insbesondere bei nicht unerheblichem Zahlungsrückstand, den der Kunde zu vertreten hat, können wir vorbehaltlich weitergehender Ansprüche für weitere Lieferungen Vorauszahlung oder Sicherheiten verlangen, sowie eingeräumte Zahlungsziele wiederrufen. Der Kunde ist nicht berechtigt, bei bestrittenen Beanstandungen der Sensoren und Equipment die Zahlung fälliger Rechnungsbeträge zurückzuhalten oder zu kürzen.

3. Angebote / Leistungsumfang und Vertragsabschluss
Unsere Angebote sind freibleiben und stellen noch keinen verbindlichen Antrag zum Abschluss eines Vertrages dar. Unsere Angebote haben eine Gültigkeit von 3 Monaten. Der Vertrag kommt erst durch unsere Auftragsbestätigung oder durch die Ausführung des Auftrages zustande. Die vertragliche Beschaffenheit des Liefergegenstandes wird ausschließlich durch unsere Auftragsbestätigung definiert. Das Fehlen andere als der in der Auftragsbestätigung ausdrücklich genannten oder in Bezug aufgenommenen Beschaffenheitsangaben stellen keinen Mangel des Liefergegenstandes dar.  TriOS GmbH Seite 2 Der angegebene Liefertermin beginnt mit dem Versand der Auftragsbestätigung. Fehlerhafte Auftragsbestätigungen, d.h. falsche Liefer-, Rechnungsadresse, falscher Artikel, etc. müssen innerhalb 2 Werktage bei uns schriftlich angezeigt werden. Nach dieser Frist gilt die Auftragsbestätigung als anerkannt und richtig.

4. Lieferung
Für den Umfang der Lieferpflicht ist nur unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgeblich. Teillieferungen sind in zumutbarem Umfang zulässig. Die dem Angebot oder der Auftragsbestätigung zugrunde liegenden Unterlagen wie Abbildungen, Maß- und Gewichtsangaben sind unverbindlich so lange sie nicht schriftlich bestätigt werden. Der Kunde ist verpflichtet, die Sensoren und das Equipment selbst zu installieren, auf ihre Funktionsfähigkeit zu überprüfen sowie auftretende Mängel uns unverzüglich anzuzeigen. Die Gefahr geht spätestens mit der Übergabe des Liefergegenstandes an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten auf den Kunden über. Maßgeblich ist der Beginn des Verladevorgangs, dies gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder wir noch andere Leistungen übernommen haben. Verzögert sich der Versand oder die Übergabe infolge eines Umstandes, dessen Ursache beim Kunden liegt, geht die Gefahr von dem Tag an auf ihn über, an dem der Liefergegenstand versandbereit ist und wir dies dem Auftraggeber angezeigt haben.

Versand- und Verpackungskosten fallen wie folgt an: Innerhalb Deutschlands liefern wir Versandkostenfrei. Innerhalb der EU berechnen wir 50€. In Drittländern sowie EFTA Ländern und anderen beginnen die Versandkosten bei 250€. (Wir behalten uns vor kurzfristige Änderungen in den Versandpreisen vorzunehmen)

5. Eigentumsvorbehalt
Der Liefergegenstand bleibt bis zur Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung mit dem Besteller unser Eigentum. Dies gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen in laufende Rechnungen aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist. Bei nicht unerheblichen und vom Kunden zu vertretenden vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondre bei Zahlungsverzug, sind wir bis zur Beendigung des vertragswidrigen Verhaltens zur Rücknahme der Vorbehaltsware nach Mahnung und Fristsetzung berechtigt und der Kunde zur Herausgabe verpflichtet. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes sowie die Pfändung des Liefergegenstandes durch uns gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag. Der Kunde erklärt sich bereits jetzt damit einverstanden, dass die von uns mit der Abholung der Vorbehaltsware beauftragten Person zu diesem Zweck, sofern erforderlich, sein Gelände betreten und/oder befahren dürfen. Alle unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware ist vom Kunden auf dessen Kosten, insbesondere gegen Feuer und Diebstahl zu versichern. Alle Ansprüche gegen den Versicherer werden hinsichtlich der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren hiermit an uns abgetreten.  TriOS GmbH Seite 3 Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware oder in die abgetretenen Forderungen hat der Kunde uns unverzüglich und unter Übergabe der für den Widerspruch notwendigen Unterlagen und Informationen zu unterrichten.

6. Mängel / Sachmängel
Offensichtliche Mängel, d.h. Rechts- oder Sachmängel, Zuviel-, Zuwenig- oder Falschlieferungen sowie das Fehlen einer unter Umständen von uns garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit der Lieferung oder Leistung (Mängel), sind unverzüglich , spätestens aber jedoch 10 Tage nach Empfang der Ware, bei üblicher Eingangsprüfung nicht erkennbare Mängel sind ebenfalls unverzüglich, nach Ihrer Feststellung schriftlich an uns zu richten. Kommt der Besteller seiner Verpflichtung, innerhalb der 10 Tage-Frist, nicht nach, sind sämtliche Gewährleistungsansprüche gegen uns ausgeschlossen.

7. Vertragsverletzungen/ Unterlassungserklärung
Dem Käufer sind Geschäfte mit Personen in Embargostaaten in jedem Fall zu unterlassen, ebenso Geschäfte für die eine erforderliche (Export) Genehmigung nicht vorliegt. Geschäfte mit Personen die auf einer anwendbaren Sanktionsliste nach EG-/ EUV Verordnung sind ebenfalls zu unterlassen. Kommt der Kunde in Annahmeverzug, unterlässt er seine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich unsere Lieferung aus anderen Gründen, vom Kunden zu vertretenen Gründen, so sind wir berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwand (z.B. Lagerkosten) zu verlangen. Hierfür berechnen wir eine pauschale Entschädigung, beginnend mit der Mitteilung der Versandbereitschaft der Ware. Wir gewähren dem Kunden einen kostenfreien Rücktritt von gebuchten Seminaren, Schulungen, Tagungen etc. bis zu zwei Werktagen vor Veranstaltungsbeginn. Erfolgt die schriftliche Mitteilung des Rücktritts durch den Kunden nach Ablauf der genannten Frist, so hat der Kunde die vereinbarte Seminargebühr und alle entstandenen Kosten (Hotel, Transfer, etc.) voll zu tragen.

8. Gewährleistung / Nachbesserung
Die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche für die von uns erworbene Produkte, bei denen es sich nicht um Produkte von Fremdanbietern handelt, betragen 24 Monate in der EU, für alle anderen nicht-EU Länder 12 Monate. Die Gewährleistungsansprüche bei der bloßen Lieferung von Fremdprodukten verjähren in 12 Monaten. Ersatzteile sowie Verschleißteile haben einen Gewährleistungszeitraum von 12 Monaten. Bei Vorliegen eines Mangels nehmen wir bei fristgerechter Rüge die Beseitigung des Mangels oder der Ersatzlieferung vor. Der Anspruch auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung besteht nicht, wenn diese nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Wurde von uns eine zweitmalige Nachbesserung oder eine einmalige Ersatzlieferung vorgenommen und konnte der vorhandene Mangel dadurch nicht beseitigt werden, stehen dem Kunden die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche zu. Soweit die Ansprüche von einem Verschulden abhängen, gilt die Haftungsbeschränkung. Die Haftung des Lieferanten erlischt, wenn die gelieferte Ware von fremder Seite demontiert oder durch Einbau von Teilen fremder Herkunft verändert worden ist und  TriOS GmbH Seite 4 der Schaden in ursächlichem Zusammenhang mit einer solchen Veränderung steht. Die Haftung erlischt weiter, wenn der Besteller die Vorschrift des Lieferanten über die Behandlung der gelieferten Ware (Betriebsanweisung) nicht oder nicht ordnungsgemäß befolgt. In Fremderzeugnissen beschränkt sich unsere Gewährleistung auf die Ansprüche, die wir gegen den Lieferer des Fremderzeugnisses besitzen.

9. Geheimhaltung
Der Kunde darf vertrauliche Informationen über unser Unternehmen und unsere Produkte nur zu den vereinbarten Zwecken verwenden und solche Informationen nicht an Dritte weitergeben. Vertraulich Informationen sind technische und kaufmännische Informationen, die einer Partei im Rahmen eines Vertrages und der Einzelaufträge von der anderen Partei zu Kenntnis gegeben werden. Zu den vertraulichen Informationen gehören insbesondere Informationen über den Warenfluss.

10. Haftung
Unsere Haftung ist ausgeschlossen, soweit dies nicht in den folgenden Vorschriften anders geregelt ist. Der Haftungsausschluss gilt nicht für Schäden, die durch schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht in einer das Erreichen des Vertragszwecks gefährdenden Weise verursacht wurden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer durch uns oder unseren gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursachten fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen. Der Haftungsausschluss gilt nicht für Schäden, die auf unserer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder der vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruht. Bei Datenverlusten haften wir nur für den typischen Wiederherstellungsaufwand, der auch bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden entstanden wäre. Wir haften nicht für solche Schäden, die darauf beruhen, dass der Kunde die Nutzung der Geräte unterbricht oder einstellt.

11. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Die Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Besteller unterliegen ausschließlich dem materiellen Recht der Bundesrepublik Deutschland. Eine etwaige Teilnichtigkeit einer vorstehenden Bestimmung hat keine Gesamtnichtigkeit zur Folge. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. Erfüllungsort für die Zahlungen des Kunden und für unsere Lieferungen ist der Hauptsitz unseres Unternehmens in Rastede, Deutschland. Gerichtsstand ist Oldenburg (Old.) Der Kläger ist zudem berechtigt, am Sitz des Beklagten zu klagen.

Geschäftsführung Stand Juni 2015
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